Hier eine Fallbeispiele aus der Praxis:
Bauherren-Rechtsschutz
Ihr Bauantrag wird lediglich unter diversen, teilweise unverständlichen Auflagen bewilligt. Sie engagieren einen Anwalt und erheben Einspruch – dies geschieht auf unsere Kosten. Auf Ihren Wunsch hin vermitteln wir Ihnen zudem einen in diesem Bereich spezialisierten Anwalt.
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Bei aufgelaufenen Mietrückständen eines Mieters, die eine Räumungsklage erforderlich machen, übernimmt ein Fachanwalt die rechtlichen Schritte für Sie und erwirkt einen Räumungstitel. Die Kosten für die Räumung sowie die Einlagerung des Mieterinventars werden von uns übernommen.
Sollte ein Mieter Ihnen bereits seit mehreren Monaten keinen Mietzins gezahlt haben, ersetzt Ihnen der Mietausfallschutz der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG den entstandenen Mietausfall.
Wenn ein neuer Mieter einzieht und Sie für das Übergabeprotokoll einen Dienstleister hinzuziehen möchten, wird dieser von uns vermittelt und bezahlt.
Falls Sie Ihre vermietete Immobilie in Zukunft selbst nutzen möchten und die Mieter zur Wahrung ihrer Interessen einen Anwalt einschalten, stehen wir an Ihrer Seite, um Ihre Rechte zu schützen.
Straf-Rechtsschutz
Ein Bewohner des benachbarten Hauses hat sich schwer verletzt, da vor Ihrem Mietshaus an jenem Wintermorgen nicht gestreut worden war. Daraufhin initiiert die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie aufgrund des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Auf unsere Kosten engagieren Sie einen Anwalt, der eine Einstellung des Verfahrens bewirkt.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Ein Mieter beschuldigt Sie, für die Heizkostenabrechnung nicht geeichte Messgeräte verwendet zu haben. Sie beabsichtigen, sich gegen diesen Vorwurf zur Wehr zu setzen.
Steuer-Rechtsschutz
Der Grundsteuerbescheid für Ihre Immobilie erscheint Ihnen zu hoch, daher erheben Sie Einspruch. Zudem treten Konflikte bezüglich der Höhe der aktuellen Abwasser- oder Abfallgebühren auf.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Es entstehen Konflikte mit Dienstleistern wie dem Hausmeister, der Reinigungsfirma oder dem Gärtner, da die erbrachten Leistungen nicht den vereinbarten Leistungen entsprechen.